Osteopathische Behandlungen sind prinzipiell private Leistungen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Hierbei erfolgt keine Abrechnung nach Zeiteinheit, sondern eine leistungsbezogene Abrechnung, da jede Behandlung und Leistung individuell gestaltet wird.

Die Dauer einer osteopathischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten. Sie bewegt sich im Schnitt zwischen 40 und 60 Minuten.

Erstattung

Aufgrund meiner Qualifikation und meiner Zertifizierung als Osteopath ergibt sich für meine Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Kosten – abhängig von Ihrer Krankenversicherung – ganz oder teilweise erstatten zu lassen.

Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen als Satzungsleistung anteilig die Kosten meiner osteopathischen Behandlung, da ich als Osteopath eine Ausbildung nach BAO – Richtlinien absolviert und damit die Berechtigung zum Beitritt bei einem Berufsverband erworben habe. Als Mitglied beim Verband freier Osteopathen (VfO) erfülle ich diese Vorrausetzungen.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten in der Regel übernommen.

Private Krankenkassen
Die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine osteopathische Behandlung komplett, teilweise auch anteilig.

Bitte sprechen Sie vor der ersten Behandlung mit Ihrer Versicherung über die entsprechenden Modalitäten.